Versichert oder Verunsichert?
Die Versicherungsmakler der V.C.S GmbH sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab.
Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Die V.C.S. kann auf die komplette Versicherungsvielfalt des deutschen Versicherungsmarktes, sowie Spezialversicherer für besondere Risiken und internationale Versicherungsmodelle und Konzepte zugreifen.
Die drei Versicherungskategorien der V.C.S.: